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AGB Adrian Salahimoghaddam für VELVET VISION

Allgemein

  1. Die folgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung des VELVET VISION Studios – Leistungsort : Glockenstraße 78, 53844 Troisdorf- und der in der Mietsache enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen. Abweichende Bedingungen erlangen ohne schriftliche Vereinbarung keine Gültigkeit.
  1. Sie gelten mit der Übernahme des Studios bzw. durch Unterschreiben des Mietvertrages durch den jeweiligen Mieter als vereinbart. VELVET VISION Studios vermietet dem Mieter die im Mietvertrag genannten Räumlichkeiten und die darin überlassenen Gegenstände.
  1. Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich ab zu ändern oder aufzuheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter Adrian Salahimoghaddam. Mündliche Absprachen und Vereinbarungen sind unwirksam.
  1. Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit. Er verpflichtet sich, sich bei Beginn des  Mietverhältnisses durch die Vorlage eines amtlich gültigen Licht-Bild-Ausweises zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt zur Aufklärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters aufzubewahren bzw. elektronisch zu sichern. Dieses kann beispielsweise durch eine Foto-Kopie des Licht-Bild-Ausweises erfolgen.
  1. Am Tag der Anmietung wird vor Beginn der Produktion die einwandfreie Beschaffenheit der Mieträume in einem Übergabe-Protokoll schriftlich festgehalten. Die Rück-Übergabe der Räumlichkeiten nach der Produktion erfolgt gleichermaßen durch ein schriftlich festgehaltenes Abnahme-Protokoll;  die Räume müssen in einwandfreiem, besenreinen Zustand zurück übergeben werden. Hierbei liegt die Entscheidungsmacht über den End-Zustand der Räumlichkeiten und Gegenstände bei der Vermietung. 
  1. Der Foto-Hohlkehlen-Boden muss nach einer Anmietung mit groben oder übermäßigen Gebrauchsspuren (Fahrzeuge, etc.) frisch weiss gestrichen werden. Die Kosten für den Rückanstrich betragen 220,00 €.
  1. Die Entscheidung, ob generell übermäßige Gebrauchsspuren vorliegen, liegt in der Entscheidungsmacht der Vermietung nach Beendigung des Mietaufenthalts.

Miete

  1. Die Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die aktuelle Preisliste lässt sich immer aus der Rubrik „Preise“ unserer Webseite entnehmen. 
  1. Die Studiomiete beinhaltet folgende Leistungen:
  • Ab 12 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 10% auf die Netto-Miete hinzu. 
  • Ab 20 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 20% auf die Netto-Miete hinzu. 
  • Ab 30 Personen kommt eine Aufwandspauschale von 40% auf die Netto-Miete hinzu. 
  • Heizkosten, Stromkosten, leichte Endreinigung 
  • Nutzung der vorhandenen Möbel, Requisiten , Kleiderstangen, Kleiderbügel
  • Küchen- und Bad- Nutzung, 
  • Kühlschrank im Künstlerraum (eine Kühlschrank-Füllung)
  • Kaffee-/Tee- Bar-Nutzung inklusive 
  • Masken- und Umkleide-Raum 
  • Galerie/Empore/Lounge 
  • Ruhe- und Künstler- Raum
  • Müllentsorgung der gestellten Mülleimer (nur) im Studio.
  1. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem ausgemachten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn dieser das Studio zu einem späteren Zeitpunkt besucht.  Eine Nutzung über die abgesprochene Zeit hinaus wird mit einem Over-Time-Zuschlag je angefangener Stunde abgerechnet und im Abnahme-Protokoll festgehalten. Ein Anspruch auf eine weitere Überlassung bei Terminüberschreitung oder Versäumnis besteht nicht. Hierfür bedarf es einer erneuten Buchung.
  1. Sondermüll- und Papiermüll-Entsorgung und sonstige zusätzliche Müllentsorgung, die nicht im Rahmen der gestellten Mülleimer im Studio sind, werden separat in Rechnung gestellt. Die Mülltonnen im Außenbereich des Studios sind nicht für die Mieter nutzbar. Demnach ist die Müllentsorgung in den Außen-Tonnen nicht gestattet.
  1. Die Buchung kann bis zu 12 Tage vor Beginn gegen 50% Gebühr storniert werden. 11 bis 4 Tage vorher werden 75% vom Mietpreis berechnet. Wird die Buchung erst in innerhalb von 3 Tagen vor dem gebuchten Tag abgesagt bzw. nicht wahrgenommen, werden 100% des Mietpreises als Storno-Kosten berechnet.
  1. Der Vermieter behält über die Mietsache während der ganzen Mietdauer sein Hausrecht und kann jederzeit die VELVET VISION Studios betreten. Er nimmt bei laufenden Aufnahmen hierbei die gebotene Rücksicht. Ebenso kann er eigenmächtig über die Anwesenheit der Personen entscheiden.
  1. Die Inanspruchnahme von Service-Leistungen wie Haar- & Make Up-Artisten, Catering, Steamer oder sonstige Extras sind nicht in der Raummiete enthalten, können jedoch separat dazu gebucht werden.
  2. Außerhalb der gemieteten Räumlichkeiten (vor dem Tor und in der gesamten Nachbarschaft) ist das Fotografieren/Filmen verboten.
  1. Im gesamten Studio gilt ein Rauchverbot! Darunter zählen Zigaretten, E-Zigaretten, Wasserpfeifen und sonstige Dampfgeräte. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1000€ Netto berechnet! 
  1. Innerhalb und außerhalb des Studios ist Grillen oder offenes Feuer ebenfalls untersagt und somit verboten! Widerrechtliches Verhalten wird individuell bestraft.
  1. Produktionen mit hohen Geräuschpegeln (Musik, Stimmen, anderer Lärm, etc.) sind ausschließlich bis 22 Uhr möglich weiteres Bedarf einer Absprache.
  1. Beim Verlassen des Studios sollten die Möbel wieder an ihrem ordnungsgemäßen Platz stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Rückbau durch unser Team mit einer Servicepauschale in Höhe von 80,00 Euro berechnet.
  1. Die vollausgestattete Küche dient nicht als Kochküche; demnach ist das Kochen für Produktionspersonal und Dritter nicht gestattet. Alle vorhandenen Küchenutensilien, wie Besteck, Gläser, etc. dienen der freien Nutzung. Sollte aufgrund von Produktions-Zwecken das Kochen notwendig sein, ist dies vorab mit dem Vermieter in Ausnahmefällen schriftlich festzuhalten. Die Nutzung aller Elektronik-Geräte sind mit dem Vermieter abzuklären. Der Kühlschrank darf frei genutzt werden. Zu beachten sind eventuelle schriftliche Anmerkungen auf den Geräten.
  1. Die Nutzung unserer Kaffee- und Tee-bar ist kostenlos und im Mietpreis inklusive.
  1. Für das Entsorgen von benutzten Hygieneartikel ist ausschließlich das Entsorgen durch den vorhandenen Mülleimer im Bad vorgesehen. Hierfür ist die Toilette kein Entsorgungsort. Bei Entsorgung benutzter Hygiene-Artikel in der Toilette ist die komplette sanitäre Klempner-Rechnung seitens des Vermieters zu tragen.
  1. Das Nutzen der Duscheinrichtung steht zur freien Verfügung des Mieters.
  1. Sollte der Steamer zusätzlich angemietet worden sein, ist er ausschließlich mit destillierten Wasser zu füllen; dieses wird ebenfalls unsererseits gestellt. Es ist zu beachten, dass der Steamer immer bei Nutzung ausreichend mit Wasser gefüllt ist. Sollte aufgrund von Fahrlässigkeit der genannten Hinweise eine Überhitzung, Brand, Verbrennungen, etc.  des Steamers oder des Studios entstehen, haftet der Mieter voll für alle Schäden, die dadurch entstanden sind.
  1. Vor dem Tor des Studios befindet sich eine Fläche, welche weiss gekennzeichnet wurde. Je nach Autogröße finden dort 2-3 Autos Platz. Diese Parkplätze gehören zu dem gemieteten Studio. Die Parkplätze rechts neben dem gekennzeichneten Bereich sind nicht belegbar. Die Nebenstraßen bieten viele weitere Parkplatzmöglichkeiten.
  1. Zigaretten dürfen ausschließlich in dem dafür vorhergesehenen Aschenbecher entsorgt werden.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietpreise sind netto zzgl. 19% Mwst. Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung: kostenlos, Barzahlung: kostenlos.
  1. Bei einer Studio-Buchung ab 5 Stunden-Mietaufenthalt ist eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Erst mit Eingang des A-Konto-Betrages auf unserem Konto wird die Studiobuchung verbindlich. Für Studio-Anmietungen, die weniger als 7 Tage vor Produktion vereinbart werden, gilt, dass der A-Konto-Betrag sofort, allerspätestens aber am Morgen bis 8 Uhr (vor Beginn der Produktion) der Anmietung bezahlt werden muss. Auch hier gilt, dass die Buchung erst nach Eingang des A-Konto-Betrages verbindlich wird. Hierfür ist der Nachweis der Überweisung ebenfalls vor Beginn der Produktion vorzuzeigen, wenn das Vermieter-Konto die Zahlung noch nicht erhalten hat. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses wird unmittelbar die Restsumme per Rechnung an den Mieter geschickt. Alle Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu überweisen oder in den VELVET VISION Studios in Bar zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  1. Alle Preise, wie Mietpreise und Extras (wie z.B. Anstrich, Schäden oder Sondermüllentsorgung, etc.) sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. MwSt.
  1. Sonderregelungen sind möglich, bedürfen aber der vorherigen Absprache und der schriftlichen Form mit dem Vermieter.

Nutzung

  1. Der Mieter ist verpflichtet das Studio, die Räumlichkeiten, sowie alle gemieteten Gegenstände und technischen Anlagen sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung der Unfall-Verhütungsvorschriften, sowie aller behördlichen Anordnungen und Vorschriften schuldtragend. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet und eingehalten werden.
  1. Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Demolierungen oder Verunreinigungen des Studios und des Inventars verursacht werden könnten oder eine Gefährdung von Menschen (z.B. durch offenes Feuer) entstehen könnte, ist untersagt. In Ausnahmefällen und für den Zweck einer Produktion ist eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters im Vorfeld einzuholen.
  1. Film- und Haus-Tiere dürfen nur mit vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dies sollte immer in Begleitung einer betreuenden Person des Tieres stattfinden. 
  1. Ein Umbau oder eine Reparatur der Mietgeräte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für stromführende Gegenstände. Ohne besondere, schriftliche Vereinbarung darf das Inventar des Studios nicht außerhalb der Räumlichkeiten genutzt werden.
  1. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir zu, haften der Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
  1. Veranstaltungen und Events bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Vermieters.
  1. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadensersatz-Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet, sich unsittlich verhält, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenz-Verfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde oder gegen Vereinbarungen verstößt.
  1. Bei starker Verschmutzung des Studios oder Polster-Möbel wird für die jeweilige Verunreinigung  eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
  2. Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse, Pandemien oder durch nicht angekündigte Handwerk/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise – wie vom Mieter geplant – genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr, übernimmt aber in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden  der Mieter-Produktion wie Model­-Gagen, Anfahrtskosten oder solche Ausfalls-Kosten, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
  1. Bei der Anmietung zwecks Event-Location oder Feierlichkeiten ist die Umgestaltung des Studios in sofern erlaubt, dass der Ursprungszustand nicht beschädigt wird.

Zustand der Räume

  1. Die Räume werden im besenreinen Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Desinfektions-Spender werden im Studio unsererseits aus hygienischen Gründen zur freien Nutzung gestellt.
  1. Bei Beendigung des Mietaufenthalts muss das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen. 
  1. Eine Endreinigung des Studios und der sanitären Einrichtungen nach Produktionsschluss ist grundsätzlich unsererseits vorgesehen und im Mietpreis enthalten. Bei grober Verschmutzung werden zusätzlich Sonder-Reinigungskosten ab 200,00 € (zzgl. MwSt.) berechnet.
  1. Die Entscheidungsmacht, ob das Studio grob oder übermäßig verschmutzt ist, liegt bei dem Vermieter. 

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von unserem Mietstudio vermieteten Geräte und Gegenstände in den Räumlichkeiten bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
  1. Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
  1. Referenz-Fotos: Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, ist es einem Mitarbeiter von VELVET VISION in Absprache mit der Produktionsleitung und ohne die Produktion zu stören, gestattet,  eine bis drei dokumentarische Fotoaufnahmen von dem Set und von den Protagonisten anzufertigen, die VELVET VISION ausschließlich für eigene Zwecke (z.B. als Referenz-Fotos auf der VELVET VISION STUDIOS-Webseite und Instagram/Facebook) nutzen darf. 

Haftungausschluss 

  1. Das Betreten des Studios und des Grundstücks des Studios durch den Mieter und Dritten geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
  1. Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  1. Für entstandene Schäden oder Groß-Brände durch eigen-mitgebrachten Geräten und Gegenständen (wie auch der hauseigene Steamer) übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, an den Räumlichkeiten sowie am gesamten Inventar. Inbegriffen sind auch Folgeschäden wie z.B. Mietausfall. Der Mieter haftet auch für Schäden, die Besucher/Darsteller und Models des Mieters verursacht haben. Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung Dritter für entsprechende Schäden frei.
  1. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
  1. Alle Produktionsteilnehmer sind grundsätzlich über den Mieter zu versichern, Vermieter gilt als von jeglicher Haftung befreit.
  1. Das Studio verfügt über ein Decken-Traversen-Rig-System, welches bei Studioübergabe gesichert ist. Bei Verwendung des Decken-Traversen-Rig-System ist der Mieter dazu verpflichtet das Decken-Traversen-Rig-System erneut eigenständig zu sichern. Bei Missachtung der Absicherung durch den Mieter gilt der Vermieter von jeglicher  Haftung befreit. Eine einmalige Einweisung erfolgt diesbezüglich bei dem Übergabeprotokoll vor Beginn der Produktion.
  1. Der Mieter verpflichtet sich dazu die Haftung für das Decken-Traversen-Rig-System in seiner Mietzeit zu übernehmen. 
  1. Verlorene oder zerstörte Gegenstände werden nach Entscheidung des Vermieters zum Tagespreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
  1. VELVET VISION Studios (Adrian Salahimoghaddam) übernimmt keine Haftung, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der bezweckten Nutzung gerecht werden. Der Mieter hat sich über die bestehenden Vorschriften selbst aufzuklären. 

Recht

  1. Sämtliche mietvertragliche Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.
  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen für ihre Wirksamkeit eine Schriftform.
  1. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Anweisung durch eine Anweisung, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt, zu ersetzen.
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Siegburg in Deutschland.

Maßnahmen zum Schutz gegen Infizierungen

Der Mieter ist dafür verantwortlich und sorgt dafür, dass die jeweils aktuell geltenden Anordnungen des Landes NRW und der Stadt Troisdorf zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 von allen Produktionsteilnehmern und weiteren Personen, die die Studios während der gemieteten Zeit betreten, eingehalten und umgesetzt werden. Insbesondere bestätigt der Mieter, dass die Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zu- und Eintritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern beachtet und eingehalten werden und bestätigt die Einhaltung der für den Schutz der Menschheit vor Infektionen erforderlichen Maßnahmen gewährleistet zu haben.

Der Vermieter ist diesbezüglich von jeglicher Produktionsverantwortung befreit. Sollte nachweislich der Mieter oder Dritte, die an dem Miettag in den VELVET VISION STUDIOS anwesend waren, sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben oder als positiv getestet worden, ist dies unverzüglich bis 14 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter zu berichten. 

Die Instandsetzung und Reinigung des Mietstudios ist mit einem höheren hygienischen Reinigungsaufwand verbunden und wird mit 250,00€ als Reinigungspauschale in Rechnung gestellt.